Hambacher Schloss

Rückzug von Max Otte

Mittelhaardter Rundschau vom 12.11.2020

Der Kölner Finanzökonom Max Otte wollte sich die Mitgliedschaft in der Hambach-Gesellschaft erstreiten. Das Amtsgericht Neustadt hatte beide Seiten angehört – braucht allerdings nun doch kein Urteil mehr zu fällen.

Von Ali Reza Houshami
Der Kölner Finanzökonom Max Otte ist in Neustadt kein Unbekannter. 2018 und in den beiden Folgejahren hatte er ein „Neues Hambacher Fest“ im Schloss und im Saalbau veranstaltet. Ereignisse, die in der Öffentlichkeit für Aufsehen und kritische Stimmen sorgten. So wurde etwa befürchtet, dass der geschichtsträchtige Ort für fremde Zwecke missbraucht wird. Dass ausgerechnet an der Wiege der deutschen Demokratie ein rechtes Bündnis geschmiedet werden soll. Jenem Max Otte hatte die Hambach-Gesellschaft die Mitgliedschaft verweigert. Weil der Betroffene die Entscheidung des Historiker-Vereins nicht akzeptieren wollte, zog er vor Gericht. Nach dem ersten Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Neustadt Mitte Oktober sollte gestern das Urteil gefällt werden. Und damit die Frage beantwortet werden, ob es unrechtmäßig war, ihn nicht beitreten zu lassen. Doch der Termin wurde abgesagt. Denn der Kölner hat in der Zwischenzeit seine Klage zurückgezogen. Otte hat einen anderen Weg gefunden, um sich in den im Jahr 1986 gegründeten Verein einzubringen. Indem er nämlich für das Jahrbuch der Hambach-Gesellschaft einen Beitrag zu den Themen Meinungsfreiheit und Hambacher Fest verfasst. Damit sind beide Seiten sehr zufrieden, wie Otte auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilt.Der Unternehmer ist somit auf ein Angebot eingegangen, welches ihm der Vereinsvorsitzende Wilhelm Kreutz bereits beim Verhandlungstermin vorgeschlagen hatte. Mit dem Beitrag zum Jahrbuch habe auch er eine Chance, sich am Diskurs über das Hambacher Fest und die historische Stätte zu beteiligen, ohne Mitglied im Verein zu sein. „Es gibt jedoch keinerlei Zusammenhang zwischen diesem Angebot und seiner Klagerücknahme und deshalb auch keine diesbezügliche Einigung“, stellt Kreutz klar.Wie dem auch sei: Die Hambach-Gesellschaft kann jedenfalls ein Kapitel schließen, das sie lange Zeit beschäftigt und zu zwei gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt hatte. Vergangenes Jahr hatte das Amtsgericht zwei Klagen von Personen abgewiesen, die sich den Vereinsbeitritt erstreiten wollten.Die Kläger warfen der Hambach-Gesellschaft jedes Mal vor, eine Monopolstellung zu missbrauchen. Die Entscheidung des Vorstandes schien ihnen zudem willkürlich erfolgt zu sein. Die Vereinsverantwortlichen wehrten sich: Sie rechtfertigten ihre Beschlüsse damit, dass sie eine Unterwanderung des Vereins befürchteten und deshalb die Anträge ablehnten. Das Amtsgericht kam damals zum Urteil, dass ein Verein Autonomie genieße und von einer Monopolstellung keine Rede sein könne. Es gebe andere Foren, in denen sich mit der Materie des Hambacher Festes befasst werden könne. Zudem lasse die Begründung des Vorstandes nicht auf Willkür schließen. Einer der beiden Kläger, ein 77-Jähriger aus Villingen-Schwenningen, ging in Berufung beim Landgericht Frankenthal. Doch auch dort hatte er keinen Erfolg. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Die juristischen Schritte waren ausgeschöpft.Dass bei der Klage von Otte das Urteil vermutlich nicht anders lauten würde, hatte die Richterin bereits bei der Verhandlung Mitte Oktober angedeutet.

Ein Kommentar

Eine Antwort schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert